Tierversicherungen

Wie sinnvoll sind Tierversicherungen?

Unsere Hunde sind uns lieb und teuer. Letzteres können wir uns mit verschiedenen Versicherungen für Hunde ersparen. Denn: Wird ein Hund ernsthaft krank, kann die Behandlung beim Tierarzt richtig kostenintensiv werden. Das gilt umso mehr, nachdem im November 2022 die neue Gebührenordnung für Tierärzte in Kraft getreten ist, mit der deutliche Preissteigerungen einhergehen. Steht eine Operation an, geht es oft richtig ans „Eingemachte“. Mit einer Tierkranken- oder OP-Kosten-Versicherung können sich Tierhalter vor diesem finanziellen Risiko schützen. Doch lohnt sich das? Und wie sieht es mit der Hundehaftpflichtversicherung aus. Ist diese verpflichtend für jeden Hund?

 

Hundehaftpflicht-Versicherung

Tierbesitzer haften für Schäden, die ihr Vierbeiner verursacht. Das fängt bei kaputten Gegenständen an und geht bis hin zu verletzten Personen oder Tieren. Das bedeutet: Wirft der Hund im Eifer des Gefechts bei den Schwiegereltern die chinesische Ming-Vase um, springt die Hundehaftpflichtversicherung ein. Beißt der eigene Hund einen Artgenossen, übernimmt die Versicherung die Tierarztkosten für den anderen Hund. Rennt der Hund im Stadtpark vor einen Radfahrer, dieser kommt zu Sturz und verletzt sich, auch dann springt die Hundehaftpflichtversicherung ein. All diese Dinge passieren. Jeden Tag. Irgendwo da draußen. Sie lassen sich auch nicht wirklich vermeiden, egal wie gut jeder auf seinen Hund aufpasst und wie gut er erzogen ist. Deshalb macht eine Hundehaftpflichtversicherung auf jeden Fall Sinn, denn über die eigene private Haftpflichtversicherung sind Hunde nicht mit abgedeckt. Doch muss jeder Hund haftpflichtversichert sein?

 

Die Pflicht zur Hundehaftpflicht ist Ländersache. Heißt: Jedes Bundesland hat diesbezüglich eigene Gesetze. Beim Blick auf die einzelnen Bundesländer wird jedoch schnell klar: Eine Versicherungspflicht für Hunde ist eher die Regel als die Ausnahme. In Nordrhein-Westfalen besteht Versicherungspflicht, allerdings nicht für alle Hunde. Das Landeshundegesetz NRW (LHundG) schreibt vor, dass Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder/und einem Gewicht von mindestens 20 kg in die Versicherungspflicht fallen. Alle großen Hunde müssen in NRW also haftpflichtversichert sein.

 

Ebenfalls zu den versicherungspflichtigen Hunden gehören Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten. Dazu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Darüber hinaus können im Einzelfall auch Hunde anderer Rassen versicherungspflichtig werden, wenn deren Gefährlichkeit festgestellt wurde. Zudem gibt es noch weitere im LHundG gelistete Rassen, für die eine Versicherungspflicht festgelegt wurde. Dazu zählen zum Beispiel Rottweiler, Mastiff und American Bulldog. Für alle so genannten „Listenhunde“ wird eine spezielle Haftpflichtversicherung mit festgesetzten Mindestversicherungssummen vorgeschrieben.

 

Auch wenn kleine Hunde von der Versicherungspflicht ausgenommen sind, empfehlen Experten, für jeden Hund eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Denn auch kleine Hunde können Unfälle verursachen, indem sie zum Beispiel vor ein Fahrrad laufen oder einen Autofahrer zum Ausweichmanöver veranlassen. Kommt es beim Gegenüber zu ernsthaften Verletzungen und berechtigten Schadensersatzansprüchen, kann das richtig teuer werden – bis hin zur existenziellen Bedrohung.

 

Die Kosten einer Hundehaftpflichtversicherung hängen von der Hunderasse und den inbegriffenen Leistungen ab. Vor Abschluss macht es Sinn, die verschiedenen Versicherungsanbieter bezüglich des Leistungsumfangs zu vergleichen. Wie hoch ist die Deckungssumme? Gibt es eine Selbstbeteiligung und wenn ja, in welcher Höhe? Greift die Versicherung auch bei Schäden in einer Ferienwohnung? Sind Schäden im Ausland inbegriffen? Springt die Versicherung ein, wenn jemand Drittes mit meinem Hund unterwegs ist und es zum Schadensfall kommt? Sind Mietsachschäden mitversichert, zum Beispiel bei durch den Hund zerkratzten Türen oder durch Urin beschädigtem Parkettboden? Wie sieht es mit entstandenen Schäden durch einen ungewollten Deckakt aus?

 

Hunde-OP-Kostenversicherung

Diese Versicherung springt ein, wenn eine Operation beim versicherten Tier notwendig wird. Wer schon einmal seinen Hund auf dem OP-Tisch und anschließend die Rechnung dafür in den Händen hielt, der weiß, wie kostenintensiv Operationen sein können. Das kann schnell in den vierstelligen Bereich gehen. Nicht jeder Hundebesitzer hat dieses finanzielle Budget im Fall der Fälle parat.

 

Am häufigsten werden Hunde aufgrund eines Tumors operiert. Zahnextraktionen, Kreuzbandrisse sowie Gelenkoperationen im Allgemeinen sind die häufigsten Gründe, weshalb Hunde sich einer Operation unterziehen müssen. Die gefürchtete Magendrehung ist immer eine Notfall-OP, Klinik- und Notfallgebühren inklusive. Das Entfernen von Gebärmutter und Eierstöcken, zum Beispiel aufgrund von Gebärmuttervereiterungen, sind ebenfalls in den Top Five der Hunde-OP-Statistik. Zum Teil wird das Problem schon vererbt. Durch Überzüchtung werden mitunter Operationen nötig, damit kurznasige Rassen ausreichend Luft bekommen. Für große Hunde mit Hüftgelenkdysplasie ist eine Operation oftmals der letzte Ausweg hin zu einem schmerzfreien Leben. Gründe gibt es also viele. Viele Tierhalter schließen deshalb eine OP-Kosten-Versicherung für ihren Hund ab.

 

Eine Hunde-OP-Kostenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Operation selbst, sondern kommt in der Regel auch für die erforderlichen Vor- und Nachuntersuchungen sowie für benötigte Medikamente auf. Die Kosten für Kastrationen werden, sofern nicht medizinisch notwendig, von vielen Versicherern nicht erstattet.

 

Es ist grundsätzlich empfehlenswert, die Versicherung so früh wie möglich abzuschließen, am besten noch im Junghundealter. Denn: Die Beiträge für die OP-Kosten-Versicherung werden mit dem steigenden Alter des Tieres teurer, da mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit für eine notwendige Operation steigt. Ab einem gewissen Alter nehmen manche Versicherungsträger den Hund gar nicht mehr auf oder nur zu stark erhöhten Beiträgen.

 

Ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsanbieter lohnt sich in jedem Fall. Die Leistungen unterscheiden sich teils deutlich hinsichtlich der übernommenen Kosten, der Zeit der Nachsorge, der Selbstbeteiligung, der einzuhaltenden Wartezeit oder der Gültigkeit im Ausland. Manche Versicherungstarife setzen ein jährliches Erstattungslimit in unterschiedlicher Höhe.

 

Fazit: Eine OP-Kosten-Versicherung kann mit durchaus moderaten Monatsbeiträgen vor hohen Kosten schützen. Wichtig ist jedoch ein genauer Vergleich vor Abschluss, um sich vor bösen Überraschungen wie Leistungsausschlüssen und -einschränkungen zu schützen.

 

Hunde-Krankenversicherung

Für uns Tierhalter ist es normal, selbst krankenversichert zu sein. Für Hunde ist die umfangreichere Krankenversicherung trotzdem zu überlegen. Der Grund sind die monatlichen Beiträge, die häufig ein Vielfaches derer der OP-Kostenversicherung betragen.

 

Der Leistungsumfang unterscheidet sich zwischen den Versicherungsanbietern und deren einzelnen Tarifen erheblich. Auch hier gilt im Allgemeinen: Je älter der Hund bei Vertragsabschluss ist, desto höher ist der Beitrag. Nicht nur das Alter des Hundes spielt eine Rolle, auch die Größe, Rasse und eventuelle Vorerkrankungen. Einen Vertrag für bereits erkrankte Tiere zu bekommen, kann zudem ein schwieriges Unterfangen sein. Bei bereits bestehenden Vorerkrankungen wird mitunter ein tierärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand gefordert. Eventuell werden bestimmte Erkrankungen aus der Leistungsübernahme ausgeschlossen.

 

Wie schon bei der OP-Kosten-Versicherung wird fast immer eine Wartezeit von mehreren Monaten festgesetzt, in der noch keine Kostenübernahme stattfindet. Damit möchten Versicherungsanbieter ausschließen, dass erst dann eine Versicherung abgeschlossen wird, wenn bereits eine kostenintensive Behandlung absehbar ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Unfälle. Hier greift der Versicherungsschutz sofort.

 

Zu beachten ist auch, dass nicht immer 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Sei es, weil der Anbieter ohnehin nur 80 Prozent Kostenübernahme anbietet oder nur den zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte übernimmt; der Tierarzt oder die Tierklinik jedoch den dreifachen Satz berechnet. Manche Versicherer legen zudem ein jährliches Erstattungslimit fest. Ist diese Summe aufgebraucht, müssen die darüber hinausgehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlt werden. Wer mit seinem Hund reist, insbesondere ins Ausland, achtet am besten auch diesbezüglich auf die genauen Regelungen des Versicherers. Standardleistungen wie Impfungen sind häufig nicht im Leistungsumfang enthalten. Wer möchte, kann aber auch diese und weitere Leistungen wie Physiotherapie oder naturheilkundliche Anwendungen mitversichern lassen, muss dafür jedoch tiefer ins Portemonnaie greifen. Auch ein Blick auf die Kündigungsvoraussetzungen macht hier übrigens Sinn: So mancher Tierhalter hat sich schon darüber geärgert, von Seiten des Versicherers gekündigt worden zu sein, weil sein Hund zu teuer geworden sei.

 

Fazit: Niedrige Beiträge erhält nur, wer seinen gesunden Hund frühzeitig versichert. Dafür werden dann über viele Jahre Beiträge fällig. Hier sollte man sich überlegen, ob man das Geld nicht lieber ins Sparschwein steckt und bei Nichtgebrauch später anderweitig zur Verfügung hat.