Aktuelle Corona Regeln

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,
wir möchten Euch hiermit über den aktuellen Stand informieren. Da wir Hundeschulen in der Vergangenheit in den Verordnungen entweder gar nicht aufgetaucht sind oder mal als Dienstleister oder außerschulische Bildungseinrichtung haben wir beim Ordnungsamt nachgefragt, welche Regeln für uns gelten. Leider haben wir bisher noch keine Antwort erhalten.
Wir haben uns aber entschlossen, dass unser Training nur noch im Rahmen von 2G, also von immunisierten Personen in Anspruch genommen werden kann. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.
Ausnahmen:
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
  • Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen dann aber jeweils über einen Tagesaktuellen Testnachweis verfügen – diesen bringt ihr entweder vom Testzentrum mit oder kommt früher zum Training und macht den Test vor Ort im 4 Augen Prinzip.
Die Pflicht zur Überprüfung der Nachweise obliegt uns. Bitte bringt deswegen zur nächsten Kursstunde einen Impf- oder Genesenheitsnachweis zur Vorlage bei eurem Trainer mit.
Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate verwenden wir die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App.